Todesautomatik

Die Berliner Mauer - Das Forum: Diskussion zum Thema "Die Berliner Mauer": Todesautomatik
Von
Volker Bree am Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 21:12:

Tja, was soll man dazu groß groß schreiben, zumal einem der genaue Sachverhalt unbekannt ist, doch wie dem auch sei, ein eigenartiges Urteil ist es schon,aber viel ehemalige Mauermörder wurden wohl auch nicht zur Rechenschaft gezogen, ist schon sehr seltsam muß ich da sagen.
Volker


Von ** am Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 21:25:

Quelle:
Süddeutsche Zeitung
Ausgabe 19.05.2001
von Roman Grafe

"Michael Gartenschläger Anfang 1976 an der innerdeutschen Grenze. Wenig später wird er an dieser Stelle von Stasi-Kämpfern bei seinem Versuch erschossen, einen Selbstschussapparat abzubauen."
Kaltblütig liquidiert
Gerichte haben die Stasi-Schützen freigesprochen, doch es bleiben erhebliche Zweifel
Das Schreiben stammt vom Stasi-General Karl Kleinjung, der "die Vernichtung des Täters" befahl, und liest sich wie ein Geständnis:
"In der Nacht vom 30.4.1976 zum 1.5.1976 betrat im Abschnitt des Grenzregimentes 6 Schönberg, auf Höhe der Grenzsäule 231, der Gartenschläger das Territorium der DDR mit dem Ziel eine weitere SM 70 abzubauen. Seine Komplizen Lienicke und Uebe sicherten ihn von der Grenzlinie aus. Bevor er die Tat ausführen konnte, wurde Gartenschläger durch Sicherungskräfte der DDR liquidiert."
Genau so war es, sagt Lothar Lienicke, der seinen Freund Michael Gartenschläger in jener Nacht vor 25 Jahren begleitet hatte, als er an der DDR-Westgrenze zum dritten Mal eine Splittermine, eine sogenannte SM 70, demontieren wollte.
Nein, Gartenschläger habe mit einer Pistole als erster geschossen und man habe nur in Notwehr das Feuer erwidert, behaupteten die drei Todesschützen im vergangenen Jahr vor dem Schweriner Landgericht mit Erfolg.
Soeben hat der Bundesgerichtshof den Freispruch bestätigt (Az. 4 StR 410/00). "Offensichtlich unbegründet" sei der Revisionsantrag der Schwester Michael Gartenschlägers, da die Nachprüfung des Urteils "keinen Rechtsfehler ergeben" habe.
Das knappe Verwerfen der Revision ohne weitere Begründung ist erstaunlich:
Durchaus plausibel hat der Anwalt der Nebenklägerin in seiner Revisionsschrift eine fehlerhafte, widersprüchliche und unvollständige Sachverhaltsdarstellung durch das Gericht gerügt sowie unzulässige Mutmaßungen und falsche Schlußfolgerungen.
So sei die Annäherung Michael Gartenschlägers, anders als im Urteil behauptet, von den Stasi-Männern nachweisbar frühzeitig bemerkt worden. Deren Aussage, sie seien während des Einsatzes zeitweise eingeschlafen, sei absurd, handle es sich doch bei ihnen um speziell geschulte Einzelkämpfer, die "sich in höchst wachem, konzentrierten Zustand befanden und äußerst konzentriert die ihnen zugewiesenen Funktionen ausführen"- zumal ihnen ein "bewaffneter Grenzverletzer" angekündigt worden war.

siehe: www.todesautomatik.de


Von ** am Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 21:23:

Ein neues Buch